§ 1 Geltungsbereich
I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der BDH Elektro GmbH mit Sitz in der Martin-Luther-King-Straße 5, 63452 Hanau.
II. Sie finden Anwendung gegenüber Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B), sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende oder widersprechende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
I. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
II. Sofern nicht anders angegeben, sind sie für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen gültig.
III. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch die BDH Elektro GmbH zustande.
IV. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden entfalten keine Wirkung.
V. An Angebotsunterlagen, technischen Zeichnungen oder Planungsleistungen behält sich die BDH Elektro GmbH sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
§ 3 Leistungsumfang
I. Die BDH Elektro GmbH bietet Leistungen in den Bereichen Photovoltaikanlagen, Wallboxen, Balkonkraftwerke, Wärmepumpen, Solarzäune, Ertüchtigung oder Neubau von Zählerschränken sowie sonstige diverse Elektroinstallationen an.
II. Die Angebotserstellung erfolgt kostenfrei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
III. Der im Projektrahmen angegebene Fertigstellungszeitraum kann durch unvorhersehbare Verzögerungen vom tatsächlichen Fertigstellungstermin abweichen, sofern diese nicht auf ein Verschulden der BDH Elektro GmbH zurückzuführen sind. Hierzu zählen unter anderem Verzögerungen durch Netzbetreiber, Lieferengpässe bei Herstellern, Renovierungsarbeiten am Objekt sowie Abhängigkeiten von Leistungen Dritter oder anderen Fremdgewerken.
IV. Die im Projektrahmen angegebenen Erzeugungswerte sowie sämtliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellen lediglich unverbindliche Hochrechnungen dar und gelten nicht als Garantie oder verbindliches Leistungsversprechen. Die BDH Elektro GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder das tatsächliche Eintreffen der angegebenen Werte.
§ 4 Lieferbedingungen
I. Lieferart und Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Lager der BDH Elektro GmbH.
2. Erfolgt die Lieferung durch Versendung, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware gemäß § 447 BGB mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister (Spediteur, Frachtführer, Paketdienst o. Ä.) auf den Kunden über.
3. Dies gilt auch dann, wenn die BDH Elektro GmbH die Transportkosten trägt oder den Transport organisiert.
II. Liefertermine und -fristen
1. Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Herstellern, Verzögerungen in der Logistik, Naturereignissen oder sonstigen Umständen, die die BDH Elektro GmbH nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist entsprechend.
III. Teillieferungen
1. Die BDH Elektro GmbH ist berechtigt, dem Kunden zumutbare Teillieferungen zu erbringen und diese gesondert zu berechnen, sofern dem Kunden dadurch keine erheblichen Nachteile entstehen.
2. Jede Teillieferung gilt als eigenständige Lieferung im Sinne dieser AGB.
IV. Abnahme und Warenprüfung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschädigungen und Vollständigkeit zu prüfen.
2. Offensichtliche Transportschäden sind dem Transportdienstleister sofort bei Anlieferung anzuzeigen und vom Fahrer schriftlich bestätigen zu lassen.
3. Etwaige Mängel sind der BDH Elektro GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, schriftlich mitzuteilen.
V. Rechnungsstellung
1. Die Lieferung gilt mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister als ausgeführt.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt daher mit Versand der Ware.
3. Bei Teillieferungen erfolgt eine anteilige Rechnungsstellung.
(Der bereits vorhandene Eigentumsvorbehalt bleibt in § 8 erhalten und wird nicht doppeltaufgenommen.)
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
I. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
II. Hierzu zählen insbesondere der ungehinderte Zugang zum Dach des Gebäudes, die Bereitstellung ausreichender Ersatzziegel (sofern nicht anders vereinbart), die Sicherstellung der statischen Tragfähigkeit des Daches, die Ermöglichung eines Zählertauschtermins mit dem zuständigen Netzbetreiber sowie die Bereitstellung einer funktionierenden Internetverbindung am Installationsort.
III. Die BDH Elektro GmbH übernimmt die Kommunikation mit dem Netzbetreiber, sofern ihr eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht des Kunden vorliegt.
IV. Verzögerungen der Montagetermine infolge nicht rechtzeitig erfüllter Mitwirkungspflichten des Kunden, unvorhergesehener Ereignisse oder höherer Gewalt berechtigen die BDH Elektro GmbH zur Anpassung des Zeitplans, ohne dass Ansprüche auf Schadenersatz entstehen.
V. Die BDH Elektro GmbH haftet nicht für Störungen in der Datenkommunikation mit eingesetzten Monitoring- oder Steuerungssystemen (z. B. Wechselrichter, Speicher, Wallboxen), wenn diese auf Unterbrechungen oder Mängeln der bauseits bereitgestellten Internetverbindung beruhen.
§ 6 Abnahme
Die Abnahme der Anlage erfolgt mit der Inbetriebnahme oder dem Abschluss der Zählermontage. Bis zur vollständigen Abnahme verbleibt die Anlage im Eigentum der BDH Elektro GmbH.
§ 7 Zahlungsbedingungen
I. Rechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zu begleichen.
II. Abweichende Zahlungsmodalitäten sowie die Vereinbarung von Abschlagszahlungen richten sich nach dem jeweils vorliegenden Angebot und der individuellen Absprache.
III. Der Kunde gerät am ersten Tag nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels in Verzug. Die BDH Elektro GmbH ist in diesem Fall berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Schlussrechnung verbleibt das Eigentum an sämtlichen gelieferten Komponenten, Anlagen und Materialien bei der BDH Elektro GmbH.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
I. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
II. Für die eingesetzten Komponenten verweisen wir auf die jeweiligen Herstellergarantien.
III. Die Haftung der BDH Elektro GmbH ist ausgeschlossen für Schäden, die durch Eingriffe
IV. Dritter oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, für Fälle höherer Gewalt sowie für Mängel, die aufgrund bekannter oder erkennbarer baulicher Mängel entstanden sind.
V. Sollte sich im Rahmen einer Mängelprüfung herausstellen, dass ein gerügter Mangel nicht auf unsere Leistungen zurückzuführen ist, behalten wir uns vor, den dadurch entstandenen Aufwand dem Kunden mit einem Stundensatz von 78,00 € netto in Rechnung zu stellen. Nachweislich durch uns verursachte Mängel werden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kostenfrei behoben.
§ 10 Zusatzleistungen und Sondervergütungen
I. Bestimmte Leistungen gelten als gesondert vergütungspflichtig, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind oder im Zuge der Geschäftsanbahnung nicht ausreichend kommuniziert oder für uns erkennbar waren.
II. Hierzu zählen insbesondere:
• Ertüchtigung oder Neubau von Zählerschränken nach VDE und TAB,
• Entsorgung alter Module, Zähler und Schaltschränke,
• Umbauten bestehender Messkonzepte (z. B. im Zusammenhang mit Wärmepumpentarifen),
• Abschluss von Wartungsverträgen,
• Bohr- und Durchbrucharbeiten (sofern nicht ausdrücklich im Angebot berücksichtigt),
• Verlegung von Leitungen zwischen Speicher bzw. Wechselrichter oder Wallbox und Zählerschrank über eine Länge von fünf Metern hinaus. Für jeden weiteren Leitungsmeter wird ein Aufpreis von 45,00 € netto berechnet.
§ 11 Datenschutz
I. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.bdh-elektro.de/datenschutz
II. Die BDH Elektro GmbH behält sich das Recht vor, im Rahmen der Projektdokumentation erstelltes Bildmaterial der installierten Anlagen für Zwecke der Außenkommunikation, insbesondere auf der eigenen Website sowie in sozialen Medien, als Referenz zu verwenden. Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, kann er dieser Nutzung jederzeit in formloser schriftlicher Weise widersprechen.
§ 12 Widerrufsrecht
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird im Rahmen des Vertragsabschlusses oder auf ausdrückliche Anfrage bereitgestellt.
§ 13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
I. Für alle Streitigkeiten mit Unternehmern gilt der Gerichtsstand Hanau.
II. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
III. Sollte eine Klausel dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 14 Empfehlungsprogramm / Empfehlungsprämie
I. Geltungsbereich
Die BDH Elektro GmbH bietet ihren Kunden im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms die Möglichkeit, für erfolgreiche Weiterempfehlungen eine Prämie zu erhalten. Eine Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Fortführung.
II. Voraussetzungen für eine Empfehlung
Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn
1. ein Neukunde aufgrund der Empfehlung erstmals Kontakt zur BDH Elektro GmbH aufnimmt,
2. die Empfehlung eindeutig einer Person zugeordnet werden kann und
3. aus der Empfehlung ein rechtskräftiger Auftrag zustande kommt, der vollständig ausgeführt und vom Neukunden vollständig bezahlt wurde.
III. Höhe der Empfehlungsprämie
Für jede erfolgreiche Empfehlung erhält der Empfehlungsgeber eine Prämie in Höhe von 250,00 € (zweihundertfünfzig Euro).
IV. Auszahlung der Prämie
Die Auszahlung der Empfehlungsprämie erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang des empfohlenen Auftrags, wahlweise per Überweisung oder in einer anderen von der BDH Elektro GmbH festgelegten Form. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
V. Ausschluss von Mehrfach- und Eigenempfehlungen
1. Eigenempfehlungen sind ausgeschlossen.
2. Mehrfachnennungen desselben Neukunden werden nur einmal berücksichtigt. Maßgeblich ist die zuerst bei der BDH Elektro GmbH eingegangene Empfehlung.
VI. Kein Anspruch bei Stornierung oder Rücktritt
Ein Anspruch auf die Empfehlungsprämie besteht nicht, wenn der empfohlene Auftrag storniert, rückabgewickelt oder nicht vollständig ausgeführt wird.
VII. Steuern und Abgaben
Etwaige steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit dem Erhalt der Empfehlungsprämie trägt der Empfehlungsgeber selbst.
VIII. Missbrauch und Ausschluss
Die BDH Elektro GmbH behält sich vor, Empfehlungen bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder falsche Angaben abzulehnen sowie Teilnehmer vom Empfehlungsprogramm auszuschließen.
IX. Änderung oder Beendigung des Empfehlungsprogramms
Die BDH Elektro GmbH behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder einzustellen. Bereits entstandene, berechtigte Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08:00 – 17:00 Uhr